Termine

Aufnahmeprüfungen

Die Aufnahmeprüfungen für das kommende Wintersemester (Beginn: 1.10.2010)
finden an folgenden Tagen statt:

Soweit nicht anders angegeben, beginnen alle Prüfungen um 10.00 Uhr.

Akrobatik
Sa., 11.09.2010

Schauspiel
Sa., 17.07.2010
Sa., 21.08.2010
Sa., 11.09.2010
Sa., 25.09.2010

Malen/Zeichnen/Bühnenbild
Sa., 25.09.2010

Pantomime
Sa., 21.08.2010
Sa., 18.09.2010

Bühnentanz
Sa., 21.08.2010
Sa., 11.09.2010

Musical
Sa., 21.08.2010
Sa., 04.09.2010
Sa., 25.09.2010

Stand: 15.07.2010 - Änderungen vorbehalten

Nähere Informationen zu den aktuellen Terminen können Sie über unser Büro erhalten.
Mo - Fr: 09:00 - 14:00 Uhr und 16:00 - 20:00 Uhr
Sa: 10:00 - 13:00 Uhr

Telefon 030 - 691 20 95
Email: buero@dieetage.de

Jeder Schüler, der sich um die Aufnahme an der Schule bewirbt, muss an einer Aufnahmeprüfung (Eignungstest) teilnehmen. Erforderlich für die Aufnahme an einem der sechs Fachbereiche ist eine abgeschlossene Schulausbildung (Hauptschulabschluss oder höherwertig) und ein Mindestalter von 16 Jahren. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Nach oben gibt es grundsätzlich keine verbindliche Grenze für das Eintrittsalter. Dies richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen in den einzelnen Fachbereichen unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen.

Jeder, dessen schriftliche Bewerbungsunterlagen der ETAGE vorliegen, erhält eine Einladung zur Aufnahmeprüfung. Eine vollständige Bewerbung umfasst den ausgefüllten Bewerbungsbogen (erhältlich hier: Bewerbungsbogen (Pdf), einen tabellarischen Lebenslauf, zwei Passfotos sowie eine Kopie des letzten Zeugnisses.

Die Prüfungsgebühr beträgt € 31,- (für den Fachbereich Musical € 45,-) und ist am Tag der Prüfung bar im Büro der ETAGE zu entrichten.

Wenn ein/e Bewerber/in bereits über fundierte Vorkenntnisse in einem Fachbereich verfügt, ist es ggf. möglich, nach absolvierter Aufnahmeprüfung in ein laufendes Semester integriert zu werden. Auf eine Integration besteht kein Anspruch. Sie bleibt der Entscheidung der Prüfer im Einzelfall vorbehalten.

Aufnahmeprüfungen zur Integration sind jederzeit nach vorheriger Absprache möglich!